Partnerschaftliches Fehlverhalten
Der Verdacht und die Ungewissheit
Sie haben einen Verdacht oder bereits konkrete Hinweise darauf, dass Ihr Partner fremd geht? Das Gefühl der Ungewissheit wechselt mit dem Gefühl der Ohnmacht, der Wut und der Verzweiflung. Was tun?
Wir verschaffen Gewissheit
Wir können Ihnen zwar nicht unbedingt über die emotionale Krise hinweghelfen, aber wir tragen dazu bei, dass Sie genau wissen, was los ist. Wir beschaffen Informationen, die Ihnen helfen, die Lage einzuschätzen, persönliche Entscheidungen zu treffen und in strittigen Trennungen gerichtsverwertbare Beweismittel in den Händen zu halten, die über Schuld und Unschuld und damit über die Höhe der Ansprüche mitentscheidend sein werden.
In der Regel wird es darum gehen, ehe- oder partnerschaftswidriges Verhalten zu dokumentieren. Wir erlauben uns an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass nicht nur der Ehebruch als ehewidriges Verhalten juristische Bedeutung hat, sondern auch andere Verhaltensweisen.
Ehewidriges Verhalten
- Ehebruch
- körperliche Misshandlung
- schwere Kränkungen und Psychoterror
- unbegründeter Auszug aus der gemeinsamen Wohnung (böswilliges Verlassen)
- Verletzung der Unterhaltspflicht
- grundlose Eifersucht
- Zanksucht, Hysterie
- Vernachlässigung der Haushaltsführung
- Verletzung der Pflicht zur gemeinsamen Haushaltsführung, wenn beide Ehegatten berufstätig sind
- andauerndes liebloses und feindseliges Verhalten oder beharrliches Schweigen
- grundlose Verweigerung des Geschlechtsverkehrs
- übermäßige geschlechtliche Anforderungen an den Ehepartner
- Verletzungen des Einvernehmlichkeitsgebots, wie heimliche Abhebungen vom Konto, heimliche größere Investitionen, Verschweigen des Einkommens oder der Ersparnisse, heimlicher Schwangerschaftsabbruch …
- Verletzungen der Pflicht zur anständigen Begegnung, wie Alkoholismus, liebloses und feindseliges Verhalten gegenüber dem Partner, Ausgrenzung des Partners von den Freizeitaktivitäten …
- Anzeige des Ehepartners beim Finanzamt
- Aussperren aus der Wohnung oder dem gemeinsamen Schlafzimmer
In all diesen Fällen helfen wir Ihnen die notwendigen Beweise zu sammeln. Denn WISSEN IST NICHT BEWEISEN und vor Gericht zählt das Beweismittel.
Unser besonderes Service
Da es manchmal hilft, gewissen Dinge gerade mit einer Frau oder auch einem Mann zu erörtern, bieten wir Ihnen an, sich das Geschlecht Ihres einsatzleitenden Detektiven auszusuchen. Das bedeutet, dass das Beratungsgespräch und der laufende Kontakt von dieser einen Ansprechperson durchgeführt werden, um Ihnen so die Situation zu erleichtern. Fragen Sie bei der ersten Kontaktaufnahme einfach danach.
Juristischer Beistand
Wir haben eine Reihe von Rechtsanwälten, mit denen wir in den hier angeführten Angelegenheiten gute Erfahrungen gemacht haben. Wir empfehlen Ihnen gerne einen dieser Anwälte, wenn Sie selbst noch nicht über anwaltlichen Beistand verfügen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass begleitende juristische Betreuung und Beurteilung von wesentlichem Vorteil für Sie sind.
Urlaubsbeobachtung
Da Seitensprünge gerne mit Urlaubsaufenthalten verbunden werden, dürfen wir Ihnen auch in diesem Zusammenhang ein besonderes Angebot machen: Bei derartigen Einsätzen bieten wir Pauschalen an, die den Einsatz bereits im Vorfeld kalkulierbar machen.







