Kosten
Zwei Dinge müssen Sie wissen, bevor Sie uns wegen eines kostenlosen Beratungsgespräches (persönlich oder telefonisch) kontaktieren:
1) Detektivkosten können vom Verursacher zurückgefordert werden!
In Österreich gilt im Bezug auf Detektivkosten das sogenannte Verursacherprinzip. Konkret heisst das, dass Sie zwar den Detektiveinsatz bezahlen müssen, dann aber die Möglichkeit haben, die Kosten in Form einer Schadenersatzforderung beim Verursacher (dem untreuen Mitarbeiter, dem Ehebrecher, dem Ehestörer, dem unlauteren Mitbewerber etc) einzufordern. In der Regel sprechen österreichische Gerichte dem Geschädigten (also dem Auftraggeber) die Kosten notwendiger Detektivdienstleistungen zu.
2) Detektivkosten
Die genauen Kosten eines Detektiveinsatzes sind sehr von der Art des Einsatzes und den bereits bekannten Fakten abhängig. Eine seriöse Aussage über die Kosten in Ihrem Fall kann also nur im Zuge eines Beratungsgespräches gemacht werden.
Die Frage ist nämlich nicht, “Was kostet die Stunde?”, sondern vielmehr “Was können wir für Sie tun, damit wir möglichst wirtschaftlich und schnell zum Erfolg kommen?”
Oft rufen uns Klienten mit der Frage an: “Was kostet es, jemanden eine Woche beobachten zu lassen?” Gestatten Sie uns die kleine “Frechheit” zu sagen, dass es nicht Ihre Aufgabe ist, die Methode zur Lösung Ihres Problems selbst zu entwickeln, Sie haben mit dem Problem an sich genug zu tun. Laden Sie es bei uns ab, und wir suchen einen sinnvollen und kostenschonenden Weg. Und tatsächlich, seit Bestehen unseres Unternehmens war es so gut wie nie notwendig, irgendjemanden wochenlang rund um die Uhr zu beschatten.
Ein Beratungsgespräch zahlt sich immer aus. Rufen Sie an oder schreiben Sie ein Email. Sie werden sehen, wir werden Ihnen helfen!







