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Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die ordnungsgemäße Erbringung einer Detektivdienstleistung. Der Eintritt eines bestimmten Erfolges ist hingegen nicht Gegenstand des Vertrages und kann nicht garantiert werden. Honorar fällt somit unabhängig vom Erfolg jeglicher Maßnahme an.

Berichterstattung
Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Mündliche Zwischenberichte sind aufgrund möglicher Hörfehler bzw. Missverständnisse unverbindlich.

Haftung
Die HELMBERGER & Partner KG haftet für die ordnungsgemäße und rechtmäßige Ausführung des Auftrages. Eine Haftung für den Erfolg der Maßnahmen wird ausgeschlossen.

Mehrere Auftraggeber haften dem Auftragnehmer zur ungeteilten Hand. Der Auftragnehmer hat die Wahlfreiheit, welchen Auftraggeber dieser zuerst zur Haftung heranzieht.

Der Auftraggeber haftet für Aufwendungen oder Schäden, die aufgrund mangelnder oder falscher Informationsweitergabe beim Auftragnehmer entstehen. Ebenso haftet der Auftraggeber für den Verlust von technischem Gerät, wenn der Verlust auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen ist (z.B. Preisgabe von Informationen über verdeckte technische Einrichtungen).

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Folgen, die aus der Verwertung der Berichtsinhalte durch den Auftraggeber entstehen.

Honorar
Zur Verrechnung gelangt jeder im Zusammenhang mit den erteilten Aufträgen anfallender Personal- oder Sachaufwand. Dazu zählen insbesondere: Aktenstudium, interne Besprechungen, Einsatzvorbereitung, Durchführung von Ermittlungen und Recherchen, Durchführung von Beobachtungen und deren vorbereitende Maßnahmen (Umgebungsstudie), technische Einsätze inkl. eventueller Wartungen (z.B. Tausch des Aufzeichnungsmediums oder der Stromversorgung), das Berichtwesen, die Auswertung von Video-, Photo- und Audiodokumentation, Beratungsgespräche (ausgenommen der Erstberatung), Ablöse von Mitarbeitern aus taktischen oder arbeitsrechtlichen Gründen, der Betrieb von technischen Geräten, Kommunikationskosten im Ausland, Reise und Nächtigungskosten, Auslagen aller Art.

Zahlungsvereinbarung
Das Honorar ist bei Übergabe des Berichtes und der Rechnung sofort fällig. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug tritt ein kostenpflichtiges Mahn- und Inkassowesen in Kraft, dessen Kosten der säumige Auftraggeber zu tragen hat.

Folgekosten
Termine bei Behörden oder Gerichten, die im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag stehen, werden als Bestandteil des Auftrages angesehen und werden gesondert verrechnet.

Zusatzaufträge
Gegenständliche Honorarvereinbarung gilt auch für Zusatz- oder Folgeaufträge, die schriftlich oder mündlich vom Auftraggeber erteilt werden.

Observationseinsätze
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass trotz fachlich einwandfreier Durchführung stets ein Restrisiko besteht, dass aufgrund der Umstände (z.B. Verkehrsaufkommen) eine Observation vorübergehend scheitert, weil die Zielperson aus dem Sichtfeld gerät.

Die HELMBERGER & Partner KG führt Beobachtungseinsätze beweglicher Ziele zur Reduzierung des oben genannten Restrisikos grundsätzlich mit mindestens zwei Detektiven durch. Die Frage, ob diese Detektive mit einem oder zwei Fahrzeugen unterwegs sind, ist von den Umgebungsbedingungen des Observationsraumes abhängig und muss von Fall zu Fall beurteilt werden.

Auf ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers (diese ist unter dem Punkt Zusatzvereinbarung zu vermerken) können Beobachtungen beweglicher Ziele auch mit nur einem Detektiv beschickt werden.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Beobachtungseinsätze mit nur einem Detektiv ein zusätzliches Risiko bergen, dass die Zielperson kurzfristig oder bleibend außer Sicht gerät. Dies insbesondere in entscheidenden Situationen, wie Parkplatzsuche, Betreten und Verlassen von Liegenschaften, Verwendung mehrerer Fahrzeuge, Taxi oder öffentlicher Verkehrsmittel, Liegenschaften mit mehreren Ein- und Ausgängen.

Darüber hinaus müssen bei Beobachtungen mit nur einem Detektiv Unterbrechungen zum Aufsuchen von Toiletteanlagen in unregelmäßigen Abständen bewusst in Kauf genommen werden, die dazu führen können, dass entscheidende Ereignisse unbeobachtet bleiben.

Ausführungsfreiheit
Die Art der Ausführung des Auftrages, insbesondere die Wahl der Methodik, obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat, sofern der Auftraggeber nicht erreichbar ist, die Freiheit unaufschiebbare Handlungen ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber auf dessen Kosten auszuführen. Der Auftraggeber ist umgehend über die veranlassten Handlungen zu unterrichten.

Quellenschutz
Wird einer Auskunftsperson durch den ermittelnden Detektiv der Schutz seiner Identität zugesagt, verzichtet der Auftraggeber auf jegliche Information zu dieser Person.

Abweichung von den AGB

Jede Abweichung von den AGB oder der gegenständlichen Honorarvereinbarung bedarf der Schriftform und der Fertigung des Auftragnehmers. Vereinbarungen mit Mitarbeitern des Auftragnehmers, ausgenommen solchen, die zur gesetzlichen Vertretung berufen sind oder denen Prokura erteilt wurde, sind gegenstandslos.

Vertragsstorno

Die vorzeitige Beendigung des Vertrages/Auftrages ist dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Zusatzkosten, die durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung dem Auftragnehmer entstehen.

Gerichtsstand und Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anwendbar. Die Zuständigkeit des Bezirksgerichts WIEN Innere Stadt gilt als vereinbart, insofern nicht § 14 KSchG zwingend etwas anderes normiert.