home

Mitabeiter

Unsere Mitarbeiter rekrutieren sich aus allen Schichten der Gesellschaft und werden von uns ständig aus- und fortgebildet. Führen wir in Ihrem Namen einen Auftrag aus, können Sie darauf vertrauen, dass wir den geeignetsten unserer Mitarbeiter für Sie ins Feld schicken.

Ihre Sicherheit

Unsere Mitarbeiter sind nicht nur gut ausgebildet. Sie  unterliegen auch alle der Schweigepflicht, die im § 130 Abs 5 der GewO 1994 (auszugsweise) festgelegt ist:

Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive berechtigt sind, sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und insoweit der Auftraggeber ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet. [...] Die vorstehend angeführten Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Arbeitnehmer der Gewerbetreibenden.

Weiters werden alle unsere Mitarbeiter von den Sicherheitsbehörden vor deren erstem Einsatz und laufend von unserem Unternehmen hinsichtlich ihrer besonderen Zuverlässigkeit überprüft.

Sie haben die Möglichkeit diese Zuverlässigkeit zu kontrollieren, denn der Berufsdetektiv oder seine Assistenten, die eine derartige Überprüfung bestanden haben, führen einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich, der sie als Berufsdetektiv oder Berufsdetektivassistent ausweist. VERTRAUEN IST GUT – KONTROLLE IST BESSER!

Kann ein “Detektiv” einen solchen amtlichen Ausweis (ausgestellt von der für das Unternehmen zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde) mit Lichtbild und amtlichem Rundsiegel nicht vorweisen, sollten Sie sich in Acht nehmen. Entweder er hat ihn vergessen, oder aber es handelt sich um einen Pfuscher oder Schlimmeres.